Was ist die §34a Unterrichtung?
Die §34a Unterrichtung nach der Gewerbeordnung (GewO) ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation, um in vielen sicherheitsrelevanten Berufen zu arbeiten. Sie vermittelt die wichtigsten rechtlichen und praktischen Grundlagen, die für einfache Tätigkeiten im Sicherheitsdienst erforderlich sind. Im Gegensatz zur §34a Sachkundeprüfung ist keine Abschlussprüfung nötig – du erhältst nach erfolgreicher Teilnahme direkt deine offizielle Bescheinigung.
💡 Wusstest du? Die Unterrichtung ist ideal für den schnellen Einstieg in die Sicherheitsbranche und wird oft als erster Schritt für eine spätere Weiterbildung genutzt!
Warum solltest du deine Ausbildung bei uns machen?
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Für wen ist die §34a Unterrichtung geeignet?
Die §34a Unterrichtung ist die ideale Schulung für alle, die ohne Prüfung in den Sicherheitsdienst einsteigen möchten und in Bereichen wie Objektschutz, Empfangsdienste, Baustellenbewachung, Streifendienst oder Einzelhandelssicherheit arbeiten wollen, vorausgesetzt, sie sind mindestens 18 Jahre alt, verfügen über gute Deutschkenntnisse (mind. B1) und zeichnen sich durch Zuverlässigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein aus.
Inhalte der §34a Unterrichtung
Die §34a Unterrichtung vermittelt rechtliche und sicherheitsrelevante Grundlagen, die für Tätigkeiten im Sicherheitsdienst erforderlich sind. Der Unterricht dauert 40 Stunden und umfasst folgende Themen:
Rechtliche Grundlagen
§34a GewO
Gewerberechtliche Vorschriften
BGB & StGB
Rechte, Pflichten & Strafrecht
DSGVO
Datenschutz & Umgang mit Daten
Arbeitsrecht
Rechte & Pflichten im Job
Unfallverhütung
Sicherheit am Arbeitsplatz
Sicherheit & Gefahrenabwehr
Deeskalation
Konflikte frühzeitig lösen
Notwehr & Nothilfe
Rechtliche Grundlagen
Gefahrenverhalten
Richtiges Handeln im Ernstfall
Zusammenarbeit mit Polizei
Meldewege & Pflichten
Zusammenarbeit mit Polizei & Behörden
Wann und wie Sicherheitskräfte handeln müssen
Sicherheitsdienste & Schutzmaßnahmen
Objektschutz & Werkschutz
Sicherheit von Gebäuden
Streifendienst
Kontrollgänge & Patrouillen
Zutrittskontrollen
Personen- & Taschenkontrollen
Empfangsdienste
Doorman & Einlassmanagement
Kommunikation & Verhalten
Professionelles Auftreten
Selbstbewusst handeln
Kundenkontakt
Freundlich & bestimmt auftreten
Umgang mit Konflikten
Ruhe bewahren & handeln
Berichtswesen
Ereignisse korrekt dokumentieren
Ablauf der §34a Unterrichtung
Die Schulung dauert 40 Stunden und wird in der Regel innerhalb einer Woche abgeschlossen. Sie umfasst verschiedene sicherheitsrelevante Themen, die von erfahrenen Dozenten vermittelt werden.
📚 Inhalte der Unterrichtung:
✔ Grundlagen des Sicherheitsgewerbes & rechtliche Vorschriften
✔ Gewerbeordnung (§34a GewO) & Bewachungsverordnung
✔ Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) & Strafrecht (StGB)
✔ Verhalten in Gefahrensituationen & Deeskalation
✔ Datenschutz & Unfallverhütung
💡 Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du deine Bescheinigung und kannst sofort in den Sicherheitsdienst einsteigen!
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Unterrichtung?
Nach der §34a Unterrichtung kannst du dich weiterqualifizieren, um deine Karrierechancen zu verbessern und anspruchsvollere Tätigkeiten auszuüben:
🎓 §34a Sachkundeprüfung – Erforderlich für anspruchsvollere Sicherheitsaufgaben
🎓 Waffensachkunde nach §7 WaffG – Pflicht für bewaffnete Sicherheitsdienste
🎓 Brandschutzhelfer & Erste-Hilfe-Kurse – Zusatzqualifikationen für mehr Einsatzmöglichkeiten
Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur §34a Unterrichtung, den Inhalten, Voraussetzungen und beruflichen Möglichkeiten nach Abschluss.
Die §34a Unterrichtung ist eine 40-stündige Schulung ohne Prüfung, die dir die rechtlichen und praktischen Grundlagen für einfache Tätigkeiten im Sicherheitsdienst vermittelt. Sie ist Pflicht für Jobs in Bereichen wie Objektschutz, Empfangsdienste und Kontrollgänge.
Die Unterrichtung ist eine reine Schulung ohne Prüfung, während die Sachkundeprüfung eine IHK-Prüfung umfasst. Mit der Unterrichtung kannst du einfache Sicherheitsaufgaben übernehmen, während die Sachkundeprüfung für anspruchsvollere Tätigkeiten erforderlich ist.
Die Unterrichtung dauert 40 Stunden und wird in fünf Tagen absolviert. Neue Kurse starten regelmäßig – sowohl in Präsenz als auch online.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen und zuverlässig sein. Ein einwandfreies Führungszeugnis ist für viele Arbeitgeber erforderlich, aber keine Bedingung für die Teilnahme.
Ja, die §34a Unterrichtung ist förderfähig. Mit einem Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kannst du die Kosten vollständig übernehmen lassen.
Nach Abschluss kannst du sofort in den Sicherheitsdienst einsteigen, z. B. im Objektschutz, Streifendienst oder als Doorman. Viele Arbeitgeber verlangen jedoch langfristig die §34a Sachkundeprüfung, um Aufstiegschancen und bessere Bezahlung zu ermöglichen.